Vermögen über 100.000 Euro gehört nicht aufs Konto!

Was passiert mit meinem Geld, wenn meine Bank plötzlich zahlungsunfähig wird? Eine Frage, die nicht wenige Anlegende derzeit wieder verstärkt umtreibt.

Die Pleite der Silicon-Valley-Bank (SVB) und einiger weiterer kleinerer Banken haben, ebenso wie die Zwangsfusion der angeschlagenen Credit Suisse mit der UBS in der Schweiz, in diesem Jahr zu einer Vertrauenskrise vieler Anlegenden in den Bankensektor geführt. Die Angst vor einer erneuten (bankeninduzierten) Finanzkrise a la Lehman Brothers im Jahr 2008 sitzt noch immer tief.

Was Banken (und Finanzmärkte) aktuell jedoch weitaus mehr unter Druck setzt als die teils hohen Fremdkapitalquoten der Geldinstitute, ist das bröckelnde Vertrauen der Anlegenden: Werden aufgrund emotionsgetriebener Schnellentscheidungen zu viele Einlagen auf einmal abgezogen, kann eine Bank in die Zahlungsunfähigkeit rutschen. So geschehen bei der SVB:

Die Silicon Valley Bank scheiterte, als die Kunden ihre Einlagen aus Angst vor einem Zusammenbruch der Bank in Scharen abzogen. Der Hintergrund:

Die SVB hatte ihr Portfolio an Staatsanleihen zuvor mit großem Verlust verkauft, was bei den Einlegern Bedenken hinsichtlich der Liquidität der Bank auslöste. Eben diese verkauften Anleihen hatten erheblich an Wert verloren da die Marktzinsen – aufgrund der Inflationspolitik der Notenbanken – stiegen nachdem die Bank ihr Portfolio in Anleihen mit längeren Laufzeiten umgeschichtet hatte. Je länger die Laufzeit eine Anleihe bis zu Fälligkeit, desto sensibler reagiert diese auf Änderungen des Marktzinses.

Die gesetzliche Einlagensicherung – keine Sorge bei Einlagen bis 100.000 Euro

Induziert durch die Finanzkrise hat sich im Bankensektor seit 2014 hinsichtlich Regulatorik und Einlagensicherheit einiges getan. So greift heute zum einen die – aktuell zwar noch uneinheitliche, aber EU-weit geltende – gesetzliche Einlagensicherung von 100.000,- € pro Kunde und Kreditinstitut. Diese gilt u.a. für Gelder auf Giro-, Tages-, und/oder Festgeldkonten.

Dieser Sicherungsmechanismus setzt einen Grundstein für das Vertrauen in das deutsche Bankensystem. Die Regierung wird alles dafür tun, um diese 100.000 Euro zu garantieren – damit ist die Sicherung mit Risiko einer deutschen Bundesanleihe vergleichbar.

Theoretisch bekommen Anlegende die volle Summe für jede Bank-Kunde-Kombination. Ob Sie aber Ihre Million bei einem systemischen Bankencrash wiederbekommen, wenn Sie diese auf zehn verschiedene Banken verteilt haben, bleibt abzuwarten.

Die freiwillige Sicherung ist bei einer systemischen Bankenkrise schnell am Ende

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung besteht ergänzend das System der freiwilligen Sicherungseinrichtungen beim Bundesverband deutscher Banken (BdB) und dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB). Beide Bankenverbände unterhalten jeweils einen freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Hier können Sie nachprüfen, ob Ihre Bank auch beim freiwilligen Einlagensicherungsfonds des BdB mitmacht.

Diese freiwillige Absicherung soll pro Kunde auch Guthaben oberhalb der gesetzlichen Einlagensicherung abdecken, je nach Größe der Bank bis zu einer unterschiedlichen Höhe. Im Sicherungsfonds des BdB stehen bis zu 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank für Garantien zur Verfügung. Ab dem 1. Januar 2025 wird dieser Satz dann auf 8,75 Prozent abgesenkt

Doch Achtung: Das Barvermögen der deutschen Privathaushalte beläuft sich auf mehr als 2.900 Milliarden Euro (Bundesbank, 2021). Die Gelder in den Sicherungsfonds belaufen sich nach Schätzungen auf Volumina in einem mittleren zweistelligen Milliardenbetrag. Klingt nach viel, aber dieses Geld ist bei zeitgleichen Insolvenzen einiger großer Banken schnell aufgebraucht.

Einen rechtlichen Anspruch auf diese Entschädigung haben Bankkunden – im Gegensatz zur gesetzlichen Einlagensicherung – nicht. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde erstmals eine Höchsthaftungsgrenze pro Anleger eingeführt. Diese Regelung sieht vor, dass private Anleger, rechtsfähige Stiftungen und rechtsfähige Gesellschaften bürgerlichen Rechts zunächst ein maximales Haftungsvolumen von fünf Millionen Euro haben. Ab dem Jahr 2025 wird für diese Gruppen die maximale Sicherungssumme auf drei Millionen Euro reduziert, und ab 2030 gilt eine Höchstgrenze von einer Million Euro.

Insolvenzsicherung bei höheren Beträgen – Gelder ab 100.000 Euro gehören ins Sondervermögen

Unsere Empfehlung für die Verwahrung freier Liquidität lautet: Gelder bis 100.000 Euro, die in den nächsten 12 Monaten aufgrund konkret avisierter Investitionen oder ähnlichem definitiv zur Verfügung stehen müssen, am besten weiterhin auf dem (Giro-) Konto parken.

Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung wird das Vermögen dort ziemlich sicher verwahrt. Aktuell gibt es auf Tagesgeldkonten bzw. den Abwicklungskonten einiger deutscher Depotstellen zumindest wieder einen positiven Zins.

Wir sehen derzeit zwar keine direkte Gefahr für eine Bankenkrise, dennoch sollten Sie Ihre Geldvermögen ab 100.000 Euro vor einer möglichen Insolvenz Ihrer Bank schützen!

Am einfachsten geht die durch die Umwandlung der Gelder in Sondervermögen, beispielsweise in Form von Investmentfonds. Am besten investieren Sie die Gelder über 100.000 Euro also in Wertpapiere

Im Pleitefall fallen Investmentfonds, Aktien oder Anleihen nicht in die Insolvenzmasse der Bank. Das Anlagekapital von Sparern ist nämlich strikt vom Vermögen der Investmentgesellschaft zu trennen!

Ein langfristig angelegtes, gut diversifiziertes und kostengünstiges Wertpapierdepot bietet darüber hinaus noch die Chance auf weitaus attraktivere (reale) Renditen.

Auch Anlegende, die freie Gelder über einen Zeitraum von 12-36 Monaten defensiv investieren möchten, finden im Zuge der wieder gestiegenen Marktzinsen derzeit interessante Optionen im Anleihemarkt. Gerade kurz laufende Anlagen werden aufgrund der aktuell vielerorts noch inversen Zinsstrukturkurven mit dem höchsten Zins belohnt.

Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden gerne bei allen Fragen rund um das aktuelle Marktgeschehen. Für konkrete Anlagevorschläge setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.

Wichtige Hinweise: Hierbei handelt es sich um eine werbliche Information für die allgemeine Öffentlichkeit. Diese stellt weder eine Anlageberatung noch ein Angebot, eine Empfehlung oder eine Aufforderung zum Treffen von Anlageentscheidungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz dar. Investitionen in Wertpapiere, Investmentfonds, Immobilien und Rohstoffe bergen hohe Verlustrisiken, bis hin zum Totalverlust. Weder vergangene Wertentwicklungen noch Prognosen haben eine verlässliche Aussagekraft über zukünftige Wertentwicklungen. Wir haben die Inhalte nach bestem Wissen und mit großer Sorgfalt erstellt, gleichwohl können wir die Korrektheit der Informationen nicht garantieren. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Schäden, die aus der Verwendung der in diesem Artikel enthaltenen Informationen resultieren. Alle Rechte bei Der Finanz Berater – Artur Wunderle Vermögensbetreuungs-GmbH, Hauptstraße 8 b, 82319 Starnberg.