27. Dezember 2024

Hilfe, ich werde (ver-) erben!

Wir hatten Ihnen versprochen, mit dem neuen Format von DER FINANZBERATER auch Aspekte zu beleuchten, die nicht in direktem Zusammenhang mit einer Wertpapieranlage stehen, aber dennoch einen großen Einfluss auf Ihre finanzielle und emotionale Gesundheit haben. Das Thema Vermögensplanung ist uns deshalb so wichtig, da wir in unserem Beratungsalltag immer wieder erleben, dass aufgebaute und erarbeitete (Familien-) Vermögen durch versäumte Gestaltungen unnötig abschmelzen. Und dabei sprechen wir nicht von den naturgemäßen Schwankungen, die das Eingehen von guten Risiken am Kapitalmarkt mit sich bringt. Vielmehr sind es „blinde Flecken“, die sich durch kluge Planung und Vorsorge beseitigen lassen.

Ganz bewusst platzieren wir mit dieser ersten Ausgabe das wohl emotional herausforderndste dieser Themen: Die Nachlass- und Nachfolgeplanung. Die Angelegenheit wird gerne aufgeschoben. Es gibt wohl kaum etwas, bei dem so häufig Streit in Familien ausbricht, wie beim Thema Erbe. Denn verstirbt ein Familienmitglied, ohne den letzten Willen in einem Testament sauber zu formulieren, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Oft hat diese ungewollte Erbengemeinschaften, Stillstand, hohe Steuerlasten und die Zersplitterung von Vermögenswerten als auch der familiären Beziehungen zur Folge. 

Abhilfe schafft nur eine kluge Nachfolgeregelung. Diese nicht aufzuschieben, sondern zu Lebzeiten sauber zu regeln, ist immer eine Herausforderung. Denn mit dem Thema Nachlass sind immer viele persönliche, häufig auch sehr emotionale Aspekte verbunden.  Dass wir das Thema genau zwischen Weihnachten und Neujahr platzieren, hat einen Grund. Die ruhigen Tage zwischen Familienfest und Neujahrsvorsätzen eignen sich gut, um fĂĽr die Wichtigkeit zu sensibilisieren und Ihnen wertvolle Denkanstöße fĂĽr eine gesunde Vermögensnachfolge mit in das neue Jahr zu geben.

Es wird immer mehr ge- und vererbt.

Knapp 14 Millionen Menschen in Deutschland sind heute über 70 Jahre alt. 2030 sind es schon 15 Millionen. Naturgemäß haben unsere ältesten Mitmenschen auch das größte Vermögen. Im Jahr 2023 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro veranlagt.1 Ein Wachstum von 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Wichtig: Erbschaften und Schenkungen, die innerhalb der Freibeträge liegen, werden in dieser Statistik nicht erfasst. Nachdem die durchschnittliche Erbschaft in Deutschland bei rund 80.000 Euro unter den Freibeträgen liegt, gehen Untersuchungen davon aus, dass hierzulande jährlich bis zu 400 Milliarden Euro vererbt werden.2 Das sind 1,2 Billionen Euro in den nächsten drei Jahren.

Dass Sie also entweder zu der Gruppe gehören, die in den nächsten 15 Jahren erben oder vererben wird, ist durchaus wahrscheinlich. Auch die geerbten Vermögen werden größer. 34 Prozent der künftigen Erben rechnen heute in Deutschland mit einer Erbschaft von 250.000 Euro oder mehr.3

Die Nachfolgeplanung wird gerne aufgeschoben.

Anhand dieser Zahlen möchte man denken, dass Menschen das Thema Nachlass aktiv angehen. Doch die Realität ist ernĂĽchternd. Laut einer Studie des Allensbach Instituts im Auftrag der Deutschen Bank3 haben lediglich 35 Prozent der potenziellen Erblasser in Deutschland ein Testament verfasst. Bei den unter 50-Jährigen sind es nur 11 Prozent, was zeigt, dass junge Familien oft unvorbereitet sind. Bei den ĂĽber 65-Jährigen sind es 50 Prozent.  

Das Aufschieben der Nachlassplanung ist zutiefst menschlich und lässt sich auf einige zentrale psychologische Heuristiken zurückführen. Viele Menschen meiden das Thema, da es mit dem eigenen Tod verbunden ist und Unbehagen auslöst. Zudem scheint die Planung nicht dringend, da der Nutzen erst in der Zukunft eintritt (Gegenwartsverzerrung). Auch herrscht häufig der Glaube vor, dass noch genug Zeit bleibt, sich später darum zu kümmern (Optimismus-Bias). Die Komplexität des Themas führt oft zu Entscheidungsparalyse, und die Angst, durch klare Regelungen Kontrolle oder Vermögen zu verlieren (Verlustaversion), hemmt zusätzlich. Nicht zuletzt wird der Tod in vielen Kulturen als Tabuthema behandelt, was dazu beiträgt, das Thema Nachlassplanung zu verdrängen. Nichts zu tun scheint also normal.

Die meisten Menschen wissen, dass Sie sich dem Thema stellen sollten, kommen aber nicht in die Umsetzung. Oftmals ist erst eine schwere Erkrankung oder der Tod eines Angehörigen oder Freundes ausschlaggebend, dass die ersten Schritte eingeleitet werden. Vor dieser Schocktherapie möchten wir Sie gerne bewahren. Zwar finden laut der Allensbach Studie nur 17 Prozent der Befragten Familienfeiern wie das Weihnachtsfest passend, um das Thema anzusprechen. Dennoch, die Begegnungen zum Weihnachtsfest führen die komplexen Familienbeziehungen und die Relevanz von Nachlässen gut vor Augen. Damit Sie also bewerten können, ob Sie das Thema Nachlassplanung auf die Liste guter Vorsätze für das Jahr 2025 setzten müssen, stellen Sie sich doch folgende Frage:

Was wäre heute, wäre der Erbfall gestern eingetreten?

Diese kleine gedankliche Dehnübung hilft zu bestimmen, wie es um die Nachfolgeplanung in Ihrer Familie bestellt ist. Die Frage, stellen wir – gleich ob eine Erbschaft erwartet wird oder nicht – gerne an Kunden und Interessenten. Wir nennen es beim Wort: Das Probesterben.

  • Besteht Klarheit ĂĽber die Vermögenssituation? Es existiert eine Ăśbersicht als auch eine grobe Einwertung aller vorhandenen Vermögensgegenstände: Immobilien, Depots, Konten, Gold, Sammlungen, Versicherungen, andere Wertgegenstände und so weiter.
  • Ist die Erbfolge bekannt? Es ist klar, welche Personen erb- und pflichtteilsberechtigt sind – auch in unterschiedlichen Nachlassszenarien; also der Reihenfolge, in der Familienmitglieder versterben. Das ist insbesondere bei Patchwork-Familien wichtig.
  • Wissen wir, wer erben soll? Die Erbfolge entspricht den eigenen Vorstellungen. Es ist bekannt, wie die Erbschaft abgewickelt wird und welche Vermächtnisse erfĂĽllt werden sollen. Es ist klar, wo Informationen und Niederschriften aufbewahrt und hinterlegt wurden. Die Beteiligten wurden ĂĽber das Testament informiert.
  • Ist der letzte Wille auch sauber verfĂĽgt? Das Testament ist rechtssicher (Pflichtteile. Formvorschriften etc.) aufgesetzt, zentral hinterlegt und im Notfall schnell auffindbar. Auch Vorsorgevollmachten, PatientenverfĂĽgungen und BetreuungsverfĂĽgungen liegen fĂĽr alle Familienmitglieder vor.
  • Wurden erbschaftsteuerliche Aspekte berĂĽcksichtigt? Freibeträge und Verschonungsregelungen wurden sinnvoll ausgenutzt, Erbengemeinschaften vermieden und die erwartete Erbschaftsteuerbelastung fĂĽhrt nicht zum Zwangsverkauf von Vermögenswerten (z.B. Unternehmen oder Immobilien).

Ein klar geregelter Nachlass: Mehr als nur eine Formalität.

Wenn Sie alle der obigen Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, dürfen Sie sich entspannt zurücklehnen. Falls das ein oder andere „Nein“ aufgetaucht ist, empfiehlt es sich nachzuarbeiten. Keine Sorgen, wir erwarten nicht von Ihnen, dass Sie in zwei Wochen das fertige Testament beim Nachlassgericht hinterlegen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt im Anfangen.

Genau hier setzen wir an, um unseren Kunden zu unterstützen. Wir stellen gezielte Fragen wie: „Welche Vermögenswerte habe ich?“, „Wer würde was im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge erben?“ und „Wer soll nach meinen persönlichen Vorstellungen erben?“. Dabei beziehen wir persönliche Wünsche der Erblasser ein, errechnen das notwendige Ruhestandskapital und geben eine erste Indikation zur Erbschaftsteuerbelastung. Wenn die Punkte klar sind, ziehen wir Erbrechtsanwälte oder Notare hinzu um weitere Besonderheiten individuell zu klären und Muster erstellen zu lassen, die dann beurkundet werden.

Ein gut durchdachter Nachlassplan ist mehr als eine juristische Notwendigkeit. Er schenkt Sicherheit und Klarheit für alle Beteiligten, reduziert Steuerlasten und verhindert Streit. Klar geregelte Nachlässe vermeiden Belastungen und schaffen Raum für ein harmonisches Miteinander – auch über Generationen hinweg. Starten Sie jetzt Ihre Nachlassplanung und stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen erhalten bleibt – für Sie und Ihre Lieben.

Es grĂĽĂźen herzlich, bleiben Sie uns gewogen

Artur und Fabian Wunderle



Hinweis: Der Finanz Berater – Artur Wunderle Vermögensbetreuungs GmbH erbringt keine Rechts- und Steuerberatung.

Quellen:

Wichtige Hinweise 

Weder vergangene Wertentwicklungen noch Prognosen sind Indikator fĂĽr zukĂĽnftige Wertentwicklungen. Die Inhalte sind nach bestem Wissen und mit groĂźer Sorgfalt erstellt, gleichwohl können wir die Korrektheit der Informationen nicht garantieren. Wir ĂĽbernehmen keine Haftung fĂĽr etwaige Schäden, die aus der Verwendung der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen resultieren. Die hier enthaltenen Angaben basieren auf sorgfältig ausgewählten Quellen, die als zuverlässig gelten. Wir geben jedoch keine Gewähr fĂĽr die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Hierin zum Ausdruck gebrachte Meinungen geben unsere derzeitige Ansicht wieder und können ohne vorherige AnkĂĽndigung geändert werden. Anlagemöglichkeiten, die hier dargestellt werden, sind je nach Anlageziel und Finanzlage nicht fĂĽr jeden Anleger geeignet. Die hier bereitgestellten Angaben dienen nur allgemeinen Informationszwecken. Der Zweck dieses Dokuments ist die UnterstĂĽtzung der Diskussion mit Der Finanz Berater ĂĽber die Anlagemöglichkeiten, die unseren Kunden zur VerfĂĽgung stehen. Sie stellen weder eine Anlageberatung noch ein Angebot, eine Empfehlung oder eine Aufforderung zum Treffen von Anlageentscheidungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz dar. Investitionen in Wertpapiere, Investmentfonds, Immobilien und Rohstoffe bergen hohe Verlustrisiken, bis hin zum Totalverlust. Alle Rechte bei Der Finanz Berater – Artur Wunderle Vermögensbetreuungs GmbH, HauptstraĂźe 8b, 82319 Starnberg. 

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