Ohne Vorsorge – Ihr Ehepartner darf eben nicht für Sie handeln!

Vorsorgevollmacht, Patienten- oder Pflegeverfügung, Testament, Konto- und Depotvollmacht, Hinterbliebenenabsicherung – alle diese Punkte fallen in das wichtige Thema der Vorsorge.

„Wenn mir etwas zustößt, kümmert sich automatisch mein Ehegatte oder ein mir nahestehendes Familienmitglied und handelt für mich!“

Leider nein, die Realität sieht ganz anderes vor: Ohne entsprechende Vollmachten bzw. Vorkehrungen wird Ihnen im Fall der Fälle gerichtlich ein Betreuer zugeteilt. In jedem zweiten Fall handelt es sich dabei um eine Ihnen fremde Person.

90% haben das Thema Vorsorge für sich nicht geregelt. Sind die Dokumente nicht auffindbar ist es juristisch gesehen so, als würden die Dokumente nicht existieren. Fehlende Vorsorge führt daher meist dazu, dass bei Unfall oder Krankheit die nicht bevollmächtigte Familie bzw. nahestehende Personen organisatorisch, psychisch, finanziell und rechtlich stark belastet werden.

Nehmen Sie endlich diese Last von Ihren Schultern! Treffen Sie jetzt die rechtlichen Vorkehrungen, damit Angehörige oder Ehepartner für Sie handeln dürfen, wenn Ihnen etwas zustößt – aktuell, rechtskonform und zu einem fairen Preis. Wir helfen Ihnen!

Beim Thema Vorsorge arbeiten wir gerne mit JURADIREKT zusammen. Warum? Machen Sie sich ein Bild und investieren Sie 16 Minuten in Ihre Vorsorge

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Bei Fragen können Sie uns jederzeit gerne ansprechen!

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