26. Juni 2026

Vermögen über 100.000 € gehört einfach nicht aufs Konto!

100.000 Euro (oder mehr) auf dem Konto klingt erst einmal nach einem Luxusproblem. Und doch treffen wir immer wieder Kunden und Interessenten, die große Summen auf Giro-, Tages- und Festgeldkonten aufgebaut haben oder bewusst vorhalten. Und das in meist zu Recht!

Wir wollen hier nicht mit dem Finger auf die 3,3 Billionen Euro (Bundesbank 2025) (1) zeigen, die kaum verzinst – bitte nicht als Altersvorsorge oder zum Vermögensaufbau – auf deutschen Konten schlummern. Denn rationale Gründe für eine liquide Reserve gibt es viele: Rückstellung für unerwartete Ausgaben, konkrete Investitionen innerhalb der nächsten drei Jahre oder der Wunsch, Teile des Vermögens schwankungsarm bei prognostizierbarer Verzinsung anzulegen. So nutzen auch wir die Vorteile eines durchdachten Liquiditätsmanagements bei vielen Kunden.

In Zeiten hoher Inflation und sich schnell verändernder Zinsen fällt es allerdings schwer sich festzulegen. Möglichkeiten am Kapitalmarkt, große Unterschiede bei den von Banken angebotenen Konditionen und die Unsicherheit bezüglich der bilanziellen Qualität der dahinterstehenden Institute werfen die berechtigte Frage auf: Wie lege ich denn nun meine Liquidität richtig an?

Kontoeinlagen: Ein meist günstiger Kredit an Ihre Bank

Merke: Ein Konto ist kaum etwas anderes als ein Kredit, den Sie Ihrer Bank gewähren. Dafür, dass die Bank mit Ihrem Geld arbeiten darf (z. B. Kreditvergabe oder eigene Investments), erhalten Sie das Versprechen, dass Sie Ihr Geld jederzeit abheben können, wenn Sie es brauchen. Weil viele Investitionen der Bank aber langfristiger Natur sind (z. B. die Vergabe eines Immobiliendarlehens), erhalten Sparer meist höhere Zinsen, wenn sie sich mit einer festen Laufzeit an die Bank binden. Die sogenannte Fristentransformation ist das eigentliche Kerngeschäft einer Bank: Sich mit günstigen Zinsen Geld bei den Kunden versorgen, mit diesem Geld wirtschaften – und hoffen, dass nicht alle Kunden gleichzeitig an ihr Geld wollen.

Laut der jüngsten Statistik der Bundesbank (April 2026) (2) liegt die Durchschnittsverzinsung des gesamten Bestands an dreimonatig kündbaren Spareinlagen in Deutschland bei 0,69 % p. a. (!). Zum Vergleich: Der €STR (Euro Short-Term Rate), also der Zinssatz zu denen sich Banken über Nacht gegenseitig Geld leihen, liegt Stand 23. Juni 2026 bei ca. 2,18 %. Der Einlagezins der Europäischen Zentralbank liegt zu diesem Zeitpunkt bei 2,25 %. Diesen Zinssatz erhalten Banken, wenn sie ihr Geld kurzfristig bei der Zentralbank anlegen. Eine Bank, die ihren Kunden also 0,5 % aufs Tagesgeld zahlt und das Geld dann zur Zentralbank bringt, erzielt also eine fast risikofreie Zinsmarge von ca. 1,75 %! Halleluja, so viel? Unserer Erfahrung nach leider ja. Gerade die Angebote von klassischen Genossenschafts- oder Geschäftsbanken beziehungsweise Sparkassen sind weiterhin dramatisch niedrig, wie ein lokaler Vergleich vom 25. Juni 2026 zeigt.

  • Tagesgeldzins Stadtsparkasse München: 0,4 % p. a.
  • Tagesgeldzins Commerzbank: 0,75 % p. a.
  • Tagesgeldzins Münchner Bank: 0,65 % p. a.

Immer mehr Tagesgeldangebote liegen aber auch nah – oder sogar knapp über dem aktuellen EZB-Einlagezinssatz. Doch hier sollte man sich fragen, warum die Bank bereit ist, mehr zu zahlen als notwendig? Dies kann einerseits zur Neukundengewinnung gemacht werden – dann aber meist zeitlich und betraglich limitiert – oder die Solidität der Bank ist vielleicht so fragwürdig, dass sie sich nicht über EURIBOR oder EZB refinanzieren kann?

Doch wehe, der Emittent (ähhh, die Bank) geht pleite

Auf der Suche nach dem besten Tagesgeldangebot verfallen manche Anleger schnell in ein sehr ursprüngliches (Jagd-)Verhaltensmuster. 0,5 % ist eine Frechheit, 2 % wird blindlings abgeschlossen, auch wenn der Bankname noch nie gehört wurde und manchmal auch nicht ausgesprochen werden kann. Wohin das führen kann, hat im Jahr 2021 die Greensill Bank gezeigt.

Die deutsche Tochter einer britisch-australischen Beteiligungsgesellschaft bot lange Zeit Zinsen, die über dem Marktzins lagen an und hat entsprechend viel Geld von deutschen Privatanlegern aber auch Kommunen eingesammelt. Die Bank geriet in eine Schieflage und musste 2021 einen Insolvenzantrag stellen. Die Einlagen von über drei Milliarden Euro waren zumindest teilweise durch die Einlagensicherung abgesichert.
Doch längst nicht nur kleine Institute sind betroffen. In der Schweiz musste im Frühjahr 2023 die zweitgrößte Bank des Landes – die Credit Suisse – nach einer Verkettung ungünstiger Umstände im steigenden Zinsumfeld quasi über Nacht von der Schweizer Nationalbank gerettet werden.

Aber die Einlagensicherung regelt doch sicher?

Seit 2015 gibt es für den Fall einer Bankpleite die – aktuell zwar noch uneinheitliche, aber EU-weit geltende – gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Kunde und Kreditinstitut. Diese gilt für Gelder auf Giro-, Tages- und auch Festgeldkonten. Dieser Sicherungsmechanismus setzt einen Grundstein für das Vertrauen in das europäische Bankensystem. Die Regierungen werden alles dafür tun, um diese 100.000 Euro zu garantieren. Damit sind Einlagen bis zu diesem Betrag dem Risiko einer deutschen Bundesanleihe vergleichbar. Theoretisch bekommen Anlegende die volle Summe für jede Bank-Kunde-Kombination. Ob die Schlaumeier, die ihre Million auf zehn Banken aufteilen, ihr Geld auch bei einem systemischen Bankencrash wiederbekommen, bleibt aber abzuwarten.

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung besteht ergänzend das System der freiwilligen Sicherungseinrichtungen beim Bundesverband deutscher Banken (BdB) und dem Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB). Beide Bankenverbände unterhalten jeweils einen freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Hier können Sie nachprüfen, ob Ihre Bank auch beim freiwilligen Einlagensicherungsfonds des BdB mitmacht. Diese freiwillige Absicherung soll pro Kunde auch Guthaben oberhalb der gesetzlichen Einlagensicherung abdecken, je nach Größe der Bank bis zu einer unterschiedlichen Höhe. Doch Achtung: Das Barvermögen der deutschen Privathaushalte beläuft sich wie oben beschrieben auf über drei Billionen Euro. Die Gelder in den Sicherungsfonds belaufen sich nach Schätzungen auf Volumina in einem mittleren zweistelligen Milliardenbetrag. Klingt nach viel, aber dieses Geld ist bei zeitgleichen Insolvenzen einiger großer Banken schnell aufgebraucht.

Und noch etwas gibt es zu beachten: Beide Einlagensicherungen gelten nur für Privatpersonen. Firmen und Körperschaften gehen im Pleitefall leer aus. So hatte die Nachbargemeinde Pöcking unseres Starnberger Firmenstandortes bei der obigen Greensill-Insolvenz von ihren dort investierten 5 Millionen Euro gerade einmal 1,8 Millionen Euro zurückerhalten. Und das nur durch den Verkauf der Forderung und durch die Klage gegen den Vermittler der Anlage. Das notwendige Betriebskapital also bei einer einzelnen Bank zu parken ist nach unserer Auffassung ein sehr asymmetrisch vergütetes Risiko. Gegen ein paar Prozent eines nach oben gedeckelten Zinses steht ein Totalverlustrisiko, das die Fortführung eines Betriebs gefährden kann. Die unternehmerische Zukunft an ein Finanzinstitut koppeln? Nein danke!

Geldmarktfonds und -ETFs: Dem Konto in vielen Punkten voraus

Vermögen über 100.000 Euro brauchen in unseren Augen zwingend ein intelligentes Cash-Management, welches Investoren am geltenden Marktzins partizipieren lässt und – noch wichtiger – vor dem substanziellen Verlustrisiko schützt. Die Lösung? Statt das Ganze der Bank zu überlassen, einfach selbst am kurzfristigen Zinsmarkt teilnehmen.

Das geht am besten durch sogenannte Geldmarktfonds und -ETFs. Diese investieren in kurzfristige, sehr liquide und bonitätsstarke Geldmarktinstrumente wie Staats- und Unternehmensanleihen. Die Verzinsung dieser Wertpapiere liegt dabei in etwa auf dem Niveau der kurzfristigen Zinssätze wie dem €STR oder dem EURIBOR. Die Marge für den Produktanbieter? In der Regel zwischen 0,05 % und 0,15 % Fondskosten. Bleiben derzeit also mindestens 2 % p. a. für die Anleger. Immer am Marktzins – und das ganz ohne das lästige „Tagesgeldhopping“ von Angebot zu Angebot alle sechs Monate.

Neben marktgerechten Zinsen und operativer Entlastung gibt es die höhere Sicherheit obendrauf. Geldmarktfonds streuen die Zinspapiere nämlich über eine Vielzahl von bonitätsstarken Emittenten und verteilen das Risiko somit auf mehrere tragfähige Schultern. Zudem handelt es sich bei Geldmarktfonds um Sondervermögen. Geht die Fondsgesellschaft oder Depotbank insolvent, bleibt das Fondsvermögen grundsätzlich geschützt und kann auf eine andere Bank übertragen werden. Alle gängigen Geldmarktfonds sind in ein bis zwei Bankarbeitstagen handelbar und damit immer liquide.

Liquidität über 100.000 Euro gehört also in den Geldmarkt, nicht aufs Konto – für Privatpersonen und Unternehmer. Gerne unterstützen wir Sie bei der optimalen Lösung.

Quellen:
(1) Deutsche Bundesbank: Geldvermögensbildung und Außenfinanzierung in Deutschland im vierten Quartal 2024, Pressenotiz vom 25.04.2025, https://www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/geldvermoegensbildung-und-aussenfinanzierung-in-deutschland-im-vierten-quartal-2024-956202 (abgerufen am 25.06.2026). (2) Deutsche Bundesbank: Zinsstatistik – Zinssätze und Volumina für das Neugeschäft der deutschen Banken (MFIs), Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist bis 3 Monate, Zeitreihe BBIM1.M.DE.B.L23.D.R.A.2250.EUR.N, Stand 05.06.2026.us leo.

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