Kennen Sie das? Sie lesen einen Artikel und einige Fakten daraus gehen Ihnen nicht mehr aus dem Kopf? So ging es uns vergangene Woche. Die Kollegen von Finanz-Szene hatten sich die Halbjahreszahlen 2026 der Union Investment, des Asset-Managers der Volks- und Raiffeisenbanken, vorgenommen: 889 Millionen Euro Gewinn im ersten Halbjahr, ein Plus von 55 %. Weniger die Zahl als ihre Herkunft hat uns beeindruckt. Nach den Recherchen von Finanz-Szene stammen rund 200 Millionen Euro davon aus erfolgsabhängigen Gebühren (englisch Performance-Fees) einer einzigen milliardenschweren Fondsfamilie, dazu später mehr.
Wir erleben in unserer täglichen Arbeit immer wieder, dass sowohl aktive Fonds als auch andere Vermögensverwaltungen gerne mit erfolgsabhängigen Gebühren arbeiten. Und zu unserer Überraschung sind auch viele Kunden erst einmal Fan von diesem Vergütungsansatz.
„Wir verdienen nur, wenn Sie auch verdienen“ – natürlich
Denn kaum ein Argument leuchtet einem Anleger unmittelbarer ein: „Wenn ich nichts verdiene, verdienen die auch nicht. Und wenn ich was verdiene, dann gebe ich halt ein bisschen was ab.“ Vermeintlich sitzen Anleger und Verwalter damit im selben Boot. Leider sind die meisten erfolgsabhängigen Gebühren aber dabei so ausgestaltet, dass das Boot dem Anleger gehört, nur der Verwalter eine Schwimmweste trägt und dieser bei Schiffbruch zudem über eine Rettungsinsel verfügt – nur für sich selbst versteht sich.
Der Kern des Problems liegt in der Asymmetrie des Risikos. Der Manager partizipiert am Gewinn, trägt aber keinen Anteil am Verlust. Läuft es gut, kassiert er zwischen zehn und zwanzig (oder noch mehr!) Prozent der Wertsteigerung. Läuft es schlecht, verdient er zwar weniger, verliert aber kein eigenes Geld.
Damit ist nicht gesagt, dass jede Erfolgsvergütung schädlich sein muss. Eine faire Konstruktion wäre durchaus denkbar. Sie hätte drei Merkmale:
- Eine minimale laufende Gebühr. Die Erfolgskomponente ist nur dann eine Verlagerung und keine Zusatzbelastung, wenn die Fixvergütung im Gegenzug deutlich sinkt. In etwa auf die minimalen Kosten, die für den Betrieb der Anlage notwendig wären.
- Vergütung ausschließlich für echte Überrendite (Alpha). Eine erfolgsabhängige Vergütung sollte nur für die Rendite anfallen, die über diesen angemessenen Vergleichsmaßstab hinaus erzielt wird.
- Eine dauerhafte High Water Mark. Vergütet wird erst wieder, wenn ein neuer Höchststand relativ zur Benchmark erreicht ist. Verluste müssen vollständig aufgeholt werden, bevor erneut abgerechnet wird.
Wäre das der Marktstandard, hätten wir wenig einzuwenden. In der Praxis begegnen uns jedoch immer wieder Fälle, in denen genau das nicht der Fall ist. Schauen wir uns doch einmal zwei bekannte deutsche vermögensverwaltende Milliardenfonds mit Performance-Fee an.
1. Zunächst der in der Einleitung zitierte PrivatFonds: Kontrolliert (DE000A0RPAM5) von Union Investment. Laufende Kosten 1,2 bis 2,0 % p. a.; ca. 16 Milliarden Euro Fondsvolumen. Die Erfolgsvergütung selbst beträgt laut Verkaufsprospekt 25 % (!) des Betrages, um den der Fonds seinen Vergleichsmaßstab (den 3-Monats-Euribor zuzüglich 1,25 Prozentpunkten) übertrifft, gedeckelt auf derzeit 1,0 % des Fondsvermögens. Eine High Water Mark gibt es, allerdings nur rollierend über fünf Jahre.
Dass der Fonds mit einer Aktienquote von 30 bis 70 % seinen Zins-Vergleichsmaßstab schlägt, ist wenig überraschend. Und dass in diesen Jahren Anleger dann ein Viertel ihrer marktüblichen Performance abgeben, erklärt schnell, warum bei der Union Investment die Kasse klingelt. In der letzten Abrechnungsperiode (01.07.2025 bis 30.06.2026) hatte der Fonds um die 10 % (marktübliche) Rendite gemacht. Der Vergleichsindex lag in diesem Zeitraum bei rund 3,3 %. Ein Viertel von knapp 7 % „Überrendite“ auf 16 Milliarden Euro Fondsvolumen für den Manager. So schnell sind 280 Millionen Euro für eine durchschnittliche Leistung verdient. Doch Moment: Leider ist die Performance-Fee auf 1 % des Fondsvolumens und damit 160 Millionen Euro gedeckelt. Wie unfair! Zum Glück gibt es ja noch laufende Kosten in mindestens der gleichen Höhe obendrauf.
2. Wer denkt, dieses Phänomen betrifft nur die Banken, hat sich geirrt. Auch der größte deutsche unabhängige Vermögensverwalter – Flossbach von Storch – hat einen Fonds mit Performance-Fee ganz vorne in der Auslage liegen. Der rund 20 Milliarden Euro schwere Mischfonds Multiple Opportunities R (LU0323578657) ist der lebende Beweis, dass es noch schamloser geht. Der Fonds behält einfach pauschal 10 % von allem ein, was der Anteilwert am Ende einer Periode über seinem höchsten Stand der vergangenen fünf Jahre liegt, maximal 2,5 % des Fondsvermögens. Einen Vergleichsmaßstab gibt es einfach gar nicht: Vergütet wird also schlicht die Marktrendite und nicht die Leistung des Managers. Obendrauf nochmal laufende Kosten von rund 1,6 % pro Jahr. Mit etwas Dreisatz kann man sich schnell ausrechnen, was hier zusammenkommen kann.
Beinahe alle Performance-Fees sind anlegerschädlich konstruiert
Der häufigste und teuerste Konstruktionsfehler ist ein zu niedriger oder gar kein echter Vergleichsmaßstab. Ist die Hürde eine absolute Zahl, etwa drei Prozent im Jahr, oder ein Geldmarktzins (ggf. mit Aufschlag), dann verdient der Manager in jedem normalen Aktienjahr eine Erfolgsvergütung. Nicht, weil er besser war als der Markt, sondern weil der Markt gestiegen ist. In unserer Boot-Analogie verkauft der Manager also Rückenwind als seine eigene Leistung.
Ein Mischfonds mit nur 50 % Aktienquote hätte in den vergangenen Jahren eine solche Hürde regelmäßig genommen, ohne dass ein einziger aktiver Anlageentscheid dazu nötig gewesen wäre. Der Anleger bezahlt eine Erfolgsprämie für eine Marktrendite, die er mit einem breiten ETF für einen Bruchteil hätte haben können. Das ist der unmittelbare Widerspruch zu allem, was wir in vielen FINANZBERATER-Artikeln dargelegt haben: Beta ist billig replizierbar. Wer dafür eine Alpha-Vergütung zahlt, zahlt für das Falsche.
Doch auch wenn ein Vergleichsindex vorhanden ist, wird weiter getrickst. Drei Details tauchen regelmäßig auf:
- Fehlende oder zurückgesetzte High Water Mark. Verliert der Fonds in einem Jahr zwanzig Prozent und gewinnt im Folgejahr zwanzig Prozent zurück, stehen Sie schlechter da als vorher und zahlen zudem für die unvollständige Rückkehr in Richtung Ausgangspunkt.
- Verlustvorträge mit Verfallsdatum. Manche Prospekte begrenzen die Nachholpflicht auf drei oder fünf Jahre. Was danach noch offen ist, entfällt.
- Der Fondsfriedhof als Reset-Knopf. Läuft eine Strategie dauerhaft schlecht, wird sie geschlossen oder verschmolzen. Der aufgelaufene Nachholbedarf verschwindet mit ihr.
Hinzu kommt ein Transparenzproblem. Die Erfolgskomponente wird im Basisinformationsblatt getrennt und vergangenheitsbezogen ausgewiesen. Ihre tatsächliche Kostenquote für ein bestimmtes Jahr kennen Sie erst, wenn dieses Jahr vorbei ist.
Der aus unserer Sicht heikelste Fall betrifft nicht nur die Fondsebene, sondern auch die Vermögensverwaltung. Uns begegnen immer wieder Portfolios, bei denen die Aktienquote spürbar höher liegt, als es Anlageziel, Anlagehorizont und Risikotragfähigkeit des Kunden nahelegen. Besonders auffällig ist das bei Anlegern im Ruhestand, die aus einem Depot Entnahmen tätigen und daher eigentlich einen defensiveren Zuschnitt bräuchten.
Wir wollen niemandem böse Absicht unterstellen. Und zugleich: Wenn wir sehen, dass eine 70-jährige Dame im Kapitalverzehr und unter Ungewissheit, ob das Geld überhaupt reicht, zu 90 % in Technologie-Aktienfonds investiert, dann könnte das auch daran liegen, dass der Vermögensverwalter eine zehnprozentige Erfolgsvergütung erhält. Dazu kommt ein Effekt am Ende der Abrechnungsperiode. Liegt ein Portfolio im Dezember knapp unter der Schwelle, ist mehr Risiko für den Vermögensverwalter vorteilhaft, um seine Vergütung zu erhalten.
Interessenkonflikte sind meist die Grundlage von Falschberatung
Erfolgsabhängige Gebühren lassen sich gut vermarkten. Doch die Vergütung kurzfristiger Überrenditen wird fast immer Fehlanreize für Ihren Verwalter setzen und damit einer langfristig erfolgreichen Vermögensstrategie entgegenstehen.
Sie sind also gut beraten, erfolgsabhängige Gebühren kritisch zu hinterfragen oder gänzlich abzulehnen. Bei speziellen Anlageklassen (z. B. Private Equity) sind erfolgsabhängige Gebühren zwar üblich. Aber die Union Investment ist nun mal nicht KKR. Und eine Siemens-Aktie ist keine komplexe Beteiligung.
Setzen Sie lieber auf ein transparentes und gleichbleibendes Honorar, berechnet auf das verwaltete Vermögen. Steigt das Vermögen, steigt die Vergütung. Fällt es, fällt sie. Bleibt der Kunde unzufrieden, kündigt er, und die Vergütung entfällt vollständig. Der Gleichlauf ist also längst vorhanden, nur ohne Asymmetrie, ohne Anreiz zur Risikoerhöhung und ohne Stichtagsproblematik.
Die Erfolgsvergütung fügt diesem Bild nichts hinzu, was der Anleger nicht ohnehin hätte. Sie fügt aber mehreres hinzu, was er nicht braucht. Und über einen vollständigen Marktzyklus hinweg zahlt er in Summe mehr: In den guten Jahren fällt die Prämie an, in den schlechten Jahren gibt es keine Erstattung, sondern lediglich das Ausbleiben einer zusätzlichen Belastung.
Natürlich hätten auch wir die Möglichkeit, eine erfolgsabhängige Vergütung zu verlangen. Vielleicht 10 % auf die Bruttowertentwicklung unserer Anleger, wie im obigen Beispiel? Das hätte unser Jahresergebnis um mindestens 200 % (!) nach oben korrigiert.
Wir setzen in unserer Vermögensverwaltung keine erfolgsabhängigen Honorare ein. Und auch bei den Zielfonds unserer Portfolios gilt eine Performance-Fee, in welcher Form auch immer, als hartes Ausschlusskriterium.
Quellen: Finanz-Szene, „Als wär’s Citadel – so trieben Performance Fees das Ergebnis der Union Investment“, finanz-szene.de, August 2026. Union Investment Management GmbH, Basisinformationsblatt sowie Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen zum OGAW-Sondervermögen PrivatFonds: Kontrolliert (ISIN DE000A0RPAM5), Stand 15. Mai 2026. Flossbach von Storch Invest S.A., Basisinformationsblatt zur Aktienklasse R des Flossbach von Storch SICAV – Multiple Opportunities (ISIN LU0323578657), Stand 1. April 2026, sowie Verkaufsprospekt nebst Anhängen und Satzung, Stand 15. April 2026. Fonds- und Prospektunterlagen bereitgestellt über den WM Datenservice. 3-Monats-Euribor: European Money Markets Institute.